Förderung: Energieeffizienz

Kofinanzierungshilfenrichtlinie (KofiRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: 50 % – 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Leistungsfähigkeit des Antragstellers, maximal 1 Millionen Euro

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IKK – Investitionskredit Kommunen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: max. bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller

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IKK – Energetische Stadt­sanierung – Quartiers­versorgung (KfW)

Antragstellung:  ohne zeitliche Begrenzung

Förderung:  bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch Kredit

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Förderung Schwerlastenfahrräder (BAFA)

Antragstellung: bis 29. Februar 2024

Förderquote: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad/-anhänger oder Gespann

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Wärme- und Kältenetze nach dem KWKG (BAFA)

Antragstellung: bis zum 01. Juli des Folgejahres nach Inbetriebnahme des Netzes

Förderung: Zuschuss, 30 % bis 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal 20 Millionen Euro

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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: richtet sich nach Art des Projektes

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Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V, StALU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: richtet sich nach Maßnahme und Antragsteller

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Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (RegEnversFöRL M-V)

Antragstellung: 31. Dezember 2023

Förderquote: 67,5 % bzw. 75 %

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegeleitung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 50 %

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