Förderung: Kommunen

Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V, StALU)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: richtet sich nach Maßnahme und Antragsteller

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Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (RegEnversFöRL M-V)

Antragstellung: 31. Dezember 2023

Förderquote: 67,5 % bzw. 75 %

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IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: erfolgt als Darlehen

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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegeleitung (KfW)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: 50 %

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Erneuerbare Energien – Premium (KfW)

Antragstellung: 31.12.2022

Förderung: zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschüsse, ≤ 100 % Finanzierung, maximal bis zu 25 Millionen pro Vorhaben

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Nachträgliche Optimierung geförderter Anlagen (BAFA)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (nur Onlineantragstellung)

Förderquote: Zuschuss von 200 Euro

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Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern (MEID-M-V)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung (aktuelle Antragfrist bis 15. Januar 2019)

Förderquote: Zuschuss oder Darlehen, Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Finanzmitte

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Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern (LKD)

Antragstellung: bis zum 31. Oktober für das darauf folgende Jahr

Förderquote: bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwände

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Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes – Naturschutzförderrichtlini NatSchFöRL M-V (StALU)

Antragstellung: 31. Dezember 2023

Förderquote: erfolgt in Form eines Zuschusses, Höhe der Förderung beträgt 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

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