Förderung: Klimaschutz

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BAV)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur online, aktueller Förderaufruf bis 21. Februar 2019)

Förderquote: Zuschuss; max. 60 % der Kosten, max. 80.000 EUR je nach Art des Ladepunktes und des Netzanschlusses

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Klimaschutzinitiative: Kälte-Klima-Richtlinie (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2021

Förderquote: Zuschuss; max. 50 % der Kosten bzw. 150.000 EUR pro Vorhaben förderfähig

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Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz (VDI/VDE-IT)

Antragsstellung: 1. Wettbewerbsrunde 15.04.-30.06.2019, weitere Runden bis 31.12.2022

Förderquote: Zuschuss, maximal 50 % der energieeffizienzbezogenen Kosten, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben

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KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz (PtJ, DLR, KIT)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung, jeweils zum 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres

Förderquote: Zuschuss; ≤ 50 % für Unternehmen, für KMU höhere Quoten möglich; ≤ 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)

Antragsstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: zinsgünstiges Darlehen, ≤ 100 % der Kosten finazierbar, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, ≤ 17,5 % Tilgungszuschuss

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Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich (BAFA)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 (nur Onlineanträge)

Förderquote: Zuschuss ≤ 30 %, höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliFöUntRL M-V)

Antragstellung: bis 31. Dezember 2023

Förderquote: Zuschuss, 30 % der zuwendungsfähhigen Kosten, 5 – 20 % Bonus (maßnahmenspezifisch)

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7. Energieforschungsprogramm – angewandte nichtnukleare Forschungsförderung „Innovationen für die Energiewende“ (PtJ)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderquote: Zuschuss, 50-85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße

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Förderung Schwerlastenfahrräder (BAFA)

Antragstellung: bis 29. Februar 2024

Förderquote: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad/-anhänger oder Gespann

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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (LR)

Antragstellung: ohne zeitliche Begrenzung

Förderung: zinsgünstiges Darlehen, maximal 10 Millionen Euro pro Jahr, bis zu 100 % der Kosten finazierbar

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